Beiträge getagged mit Sterbehilfe

Waltraud Klasnic: Recht auf Hospiz- und Palliativversorgung statt Tötung auf Verlangen

"Als Dachverband Hospiz Österreich sind wir gegen Tötung auf Verlangen und gegen assistierten Suizid." Waltraud Klasnic

„Die Erfahrung von schwerem Leiden und der Endlichkeit unseres Lebens stellt uns alle vor besondere Herausforderungen. Wenn der Wunsch nach Sterbehilfe ausgesprochen wird, so ist dies Ausdruck einer gesellschaftlichen Entwicklung und oft auch einer individuellen Not, deren Hintergründe vielfältig sind, und dem muss sensibel und respektvoll begegnet werden“, stellt Waltraud Klasnic, Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich, fest.

Hospiz- und Palliativbegleitung gewährleistet Selbstbestimmung

„Als Dachverband Hospiz Österreich sind wir gegen Tötung auf Verlangen und gegen assistierten Suizid. Wir fordern stattdessen, dass alle schwerkranken und sterbenden Menschen Zugang zu Hospiz- und Palliativbetreuung haben, unabhängig von Einkommen, Religion und Herkunft. Hospiz- und Palliativbegleitung gewährleistet Selbstbestimmung und Autonomie für die Betroffenen. Unsere Aufgabe ist es, Schmerzen zu lindern, Zeit zu haben und da zu sein. Viele ehrenamtliche und hauptamtliche MitarbeiterInnen ermöglichen, dass Menschen bis zuletzt leben und in Würde sterben können. Unnötige Behandlungen werden in der palliativen Betreuung unterlassen. Schmerz wird ganzheitlich wahrgenommen, auf der körperlichen, der emotionalen, der sozialen und der spirituellen Ebene. Wir sehen auch die Not der An- und Zugehörigen, wir begleiten bei Abschied und Trauer.“

Weitere Informationen zur Position des Dachverbandes Hospiz Österreich erhalten Sie hier!

, , ,

Keine Kommentare

Ethische Überlegungen zur Sterbehilfe

Stephan Leher: „Man muss das Leben nicht um jeden Preis künstlich verlängern.“

Diskussionen um das Thema Sterbehilfe werden meistens sehr emotional geführt. Die Frage, ob jemand das Recht hat, von seinem bzw. ihrem unheilbaren Leiden „erlöst“ zu werden, berührt Grundfragen des Menschseins in existenzieller Weise. Beim Palliativforum am 13. Jänner 2011 versuchte der Moraltheologe Prof. Dr. Stephan Leher eine Annäherung an das Thema.

Er klärte zu Beginn seines Vortrags die in diesem Zusammenhang wichtigsten Begriffe und hielt fest, dass passive Sterbehilfe sowohl rechtlich als auch ethisch vertretbar und zu befürworten ist. Das heißt, dass bei Vorliegen einer unheilbaren Erkrankung keine künstlich-lebensverlängernden Maßnahmen mehr angewendet werden: „Wenn jemand unheilbar krank ist und dazu eine Lungenentzündung bekommt, kann die Gabe von Antibiotika unterbleiben, wenn die erkrankte Person das möchte“, erklärte Stephan Leher, der, bevor er Theologe wurde, ein Medizinstudium samt Turnus absolviert hat.

Im Gegensatz dazu ist die aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, verboten.

Wenn Medikamente die Lebenszeit verkürzen

Zulässig ist auch die so genannte indirekte Sterbehilfe: „Wenn Nebenwirkungen von Medikamenten, die für das Wohl eines Patienten bzw. einer Patientin unbedingt erforderlich sind, zu einer Verkürzung der Lebenszeit führen, ist nicht die Tötung sondern z.B. die Linderung unerträglicher Schmerzen intendiert“, führte Leher aus.

Die zentrale ethische Frage in der Diskussion um Sterbehilfe lautet aus der Sicht von Stephan Leher: „Wie stark ist das Selbstbestimmungsrecht der PatientInnen im Vergleich zur Heiligkeit und dem Schutzgebot des Lebens zu bewerten?“ Dieses Selbstbestimmungsrecht sei in einigen Ländern Europas deutlich höher bewertet als in Österreich: „In den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist die Tötung auf Verlangen straffrei, aber auch in Deutschland, wo das nicht der Fall ist, hat die Selbstbestimmung im Fall der Beihilfe zum Suizid einen höheren Stellenwert als hierzulande.“

Stephan Leher: „Das Leben ist etwas uns Anvertrautes.“

Ist Leiden sinnvoll?

Aus christlich-katholischer Sicht sei die Autonomie eindeutig nicht das höchste Gut des Menschen: „Wir gehen von der Heiligkeit des Lebens aus. Das menschliche Leben ist demnach etwas uns Anvertrautes, und daher können wir nicht frei darüber verfügen“, führte Stephan Leher aus. Es gehe aber nicht darum, das Leiden zu idealisieren, sagte er und widersprach damit einem Argument, das immer wieder in diesem Zusammenhang zu hören ist, dass nämlich die katholische Kirche Leiden als etwas Sinnvolles ansehen würde. „Das ist nicht katholische Position“, hielt er fest. „Unbestritten finden aber PatientInnen in der Auseinandersetzung mit ihrem Leid auch zu einem Sinn, der ihnen Kraft gibt, das Leid zu tragen und zu überwinden.“ Es solle aber nicht vertuscht werden, dass es auch Menschen gibt, die an dem ihnen zugemuteten Leid verzweifeln und zerbrechen.

Was will Gott?

In seinem Vortrag stellte Stephan Leher außerdem einige Thesen des Schweizer Theologen und Kirchenkritikers Hans Küng zur Diskussion. Küng vertritt zum Beispiel die Meinung, dass nicht der Arzt der Herr über Leben und Tod sein könne, sondern nur der betroffene Mensch allein. Und Küng stellt die provokante Frage, ob Gott wirklich die Reduktion des menschlichen Lebens auf rein biologische Funktionen wollen würde?

Aus christlich-katholischer Sicht sagte Stephan Leher dazu, dass er überzeugt ist, „dass ein Mensch, der sich das Leben nimmt, deshalb nicht die Barmherzigkeit und die Liebe Gottes verliert. Das ist aber kein Argument für die Tötung von unheilbar kranken Menschen. Das menschliche Leben ist heilig zu halten und unbedingt zu schützen.“

Zahlreiche Fachleute nutzen das Palliativforum als monatliches Diskussions- und Bildungsangebot.

Sonja Prieth, Bildungsreferentin der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft

Alle Termine und Themen des Palliativforums 2010/11 finden Sie hier.

, , , ,

1 Kommentar

hospiz- und palliative care abc: Passive Sterbehilfe

Die passive Sterbehilfe ist im österreichischen Strafgesetzbuch nicht ausdrücklich geregelt und erlaubt.

Man unterscheidet zwischen: Sterben lassen durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (Beispiel: keine Antibiotika bei Lungenentzündung im Sterbeprozess) und Sterben lassen durch Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen (Beispiel: Abschalten eines Beatmungsgerätes im Sterbeprozess).

Die passive Sterbehilfe ist im österreichischen Strafgesetzbuch nicht ausdrücklich geregelt und erlaubt.

aus: begleiten bis zuletzt, Ratgeber für Angehörige von schwerkranken Menschen, Hospiz Österreich 2008

, ,

Keine Kommentare

Recht auf Hospizversorgung statt Tötung auf Verlangen

Flächendeckende Hospiz Versorgung als Alternative zur aktiven Sterbehilfe

Im Februar 2010 hat die Publikation der Studie der Medizinischen Universität Graz („Umfrage zu aktiver Sterbehilfe“) eine breite und noch immer andauernde Diskussion um Tötung auf Verlangen angestoßen.
Mit einem Brief, den Waltraud Klasnic als Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich am 24.2.2010 an alle im Parlament vertretenen Parteien, die zuständigen Verantwortungsträger in der Politik und viele mit ähnlichen Aufgaben vertraute Organisationen schrieb, brachten wir uns in die Diskussion ein mit dem Wunsch und Ziel, das Verbot von Tötung auf Verlangen und das Recht auf ein Sterben in Würde durch Hospiz- und Palliativversorgung in der Verfassung zu verankern.

Mehr dazu hier.

Aus: Hospiz Österreich, Newsletter 2/2010 www.hospiz.at

, , ,

Keine Kommentare

Stellungnahme zum Artikel „Urteil: Sterbehilfe wird erleichtert“ von Sabine Bobek vom 26. 6. 2010 im Kurier

"Die Hospiz- und Palliativbewegung in Österreich setzt sich daher sehr klar für das Zulassen eines 'natürlichen Sterbens' ein. "

Im Kurier vom 26. 6. 2010 finden sich unter dem Titel „Urteil: Sterbehilfe wird erleichtert“ leider Fehlinterpretationen und eine Vermischung von Begriffen, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen.

Würdevolles Leben bis zuletzt

Die Hospiz- und Palliativbewegung ist entstanden als Antwort auf die vielfältigen Nöte von schwerkranken und sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen. Sie setzt sich dafür ein, dass alles getan wird, um ein würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen – durch eine aktive und umfassende Versorgung am Lebensende, unter Achtung der Autonomie des einzelnen Menschen.

Zulassen eines “natürlichen Sterbens”

Die Hospiz- und Palliativbewegung in Österreich setzt sich daher sehr klar für das Zulassen eines „natürlichen Sterbens“ ein. Jeder Mensch in Österreich hat das gesetzlich verbriefte Recht, nach gründlicher und verständlicher medizinischer und rechtlicher Aufklärung eine künstliche Lebensverlängerung abzulehnen. Menschen müssen in ihrem eindeutigen Willen ernst genommen werden und dürfen nicht gegen ihren Willen behandelt werden und auch nicht gegen ihren Willen künstlich ernährt werden.

Zugleich spricht sich die Hospiz- und Palliativbewegung in Österreich deutlich gegen „Tötung auf Verlangen“ und gegen „Beihilfe zur Selbsttötung“ als strafrechtlich verbotenem Tatbestand der beabsichtigten Tötung des Patienten aus. Die Hospiz- und Palliativbewegung in Österreich fordert auch, dieses Verbot in die Verfassung aufzunehmen.

Selbstbestimmungsrecht von PatientInnen

Die Stärkung und Stützung des Selbstbestimmungsrechts von PatientInnen,  wie sie auch im Urteil von Karlsruhe zum Ausdruck kommt, wird vom Dachverband Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) ausdrücklich begrüßt.

Dr. Harald Retschitzegger, MSc
Vizepräsident – Österreichische Palliativgesellschaft (OPG)

Mag. Leena Pelttari-Stachl, MSc
Geschäftsführung – HOSPIZ ÖSTERREICH, Dachverband von Palliativ- und Hospizeinrichtungen

, , ,

Keine Kommentare

hospiz- und palliative care abc: Aktive Sterbehilfe

Kerzen

Aktive Sterbehilfe ist in Österreich verboten.

Aktive Sterbehilfe ist gezielte Lebensverkürzung. Sie ist Tötung auf Verlangen eines Kranken zur vorzeitigen Beendigung seines Leidens und damit seines Lebens. Aktive Sterbehilfe ist in Österreich verboten. Paragraph 77 des Österreichischen Strafgesetzbuches: “Wer einen anderen auf dessen ernstliches und jahrelanges Verlangen tötet, ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen”.

Mitleid als Motiv

Mitleid als Motiv kann für das Strafausmaß bedeutend sein. Vom Europarat wurde im April 2005 neuerlich bekräftigt, in den 46 Mitgliedsstaaten weiterhin Aktive Sterbehilfe als strafbares Delikt zu ahnden. Jeder Arzt oder jede andere Person, die einem Patienten auf seinen eigenen Wunsch ein Medikament verabreicht, das direkt zum Tod führt, macht sich demnach strafbar. Die Niederlande und Belgien haben gesetzliche Ausnahmeregelungen geschaffen.

aus: begleiten bis zuletzt, Ratgeber für Angehörige von schwerkranken Menschen, Hospiz Österreich 2008

, ,

Keine Kommentare

Caritas und Dachverband Hospiz: Sterbehilfe-Verbot in Verfassung verankern

„Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben", sagt Waltraud Klasnic, Obfrau des Dachverbandes Hospiz Österreich.

Klasnic und Landau: Ja zur Hospizarbeit, Nein zur Euthanasie

Eine Verankerung des Euthanasieverbots in der Verfassung fordern Caritasdirektor Michael Landau und Waltraud Klasnic, Präsidentin des Dachverbandes “Hospiz Österreich” von der Bundesregierung anlässlich der kommenden Ministerratssitzung am Dienstag. „Der Mensch soll an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen“, erinnert Caritasdirektor Michael Landau an die Worte Kardinal Königs. „Der Umgang mit Menschen am Ende des Lebens ist entscheidend für das menschliche Antlitz einer Gesellschaft. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, ein klares Zeichen für ein „Nein“ zu Euthanasie und ein klares „Ja“ zu Hospizarbeit zu setzen. Wer aktive Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung Sorge tragen.“

In Würde sterben

„Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Das schließt den Anspruch auf Sterbebegleitung und bestmögliche Schmerzbehandlung mit ein. Das Recht in Würde zu sterben und das Verbot von Tötung auf Verlangen müssen endlich in der Bundesverfassung explizit verankert werden“, bekräftigt Klasnic. Schon 2001 hat der Nationalrat einstimmig einen umfassenden Entschließungsantrag zum Thema Hospizarbeit und Sterbebegleitung angenommen. Mit diesem verbindlichen Rahmen sollte sichergestellt werden, dass es auch künftig in Österreich keinen Raum für aktive Sterbehilfe geben soll. „Ein in der Verfassung verankertes Verbot der Euthanasie wäre nicht nur ein Wegweiser und ein Bekenntnis zum Leben, sondern auch ein Signal über die Grenzen unseres Landes hinaus“ , betonen Klasnic und Landau. Aus Sicht der Caritas und des Dachverbands Hospiz Österreich muss die öffentliche Hand hier ihre Verantwortung wahrnehmen und zusätzlich für den raschen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung (mobil, teilstationär und stationär) – sowie für eine gesicherte Finanzierung in diesen Bereichen sorgen.

Der Dachverband Hospiz Österreich vertritt über 200 Hospiz und Palliative Care Einrichtungen in Österreich. Das Mobile Caritas Hospiz  ist seit über 20 Jahren für Menschen am Ende des Lebens im Einsatz. Die Nachfrage nach den Hospizdiensten steigt kontinuierlich an. Österreichweit werden rund 4.000 Betroffene jährlich von der Caritas im Bereich Hospiz und Palliative Care betreut.

, , , ,

Keine Kommentare

Aktive Sterbehilfe – warum ich dagegen bin

Es liegt an uns, Lebensräume zu schaffen, in denen in die Enge getriebene Menschen ja zum Leben sagen können.

Aus der praktischen Arbeit mit Schwerkranken wissen wir, dass der Wunsch nach aktiver Tötung vielfach schwindet, wenn diese Menschen wirksame Linderung und Entlastung erfahren. Tragische Einzelerfahrungen mit dem Sterben und mit den Grenzen der Leidensfähigkeit dürfen nicht zum Regelfall der Rechtssprechung erhoben werden.

Hilfsbedürftigkeit gehört zum Wesen des Menschseins

Aus meiner tiefen Überzeugung widerspricht Hilfsbedürftigkeit nicht der Würde des Menschen, sondern gehört zum Wesen des Menschseins. Nicht erst im Alter, sondern von Geburt an zeichnet sich unser Leben durch Bedürftigkeit und Angewiesensein aus. Angesichts der wachsenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen in unserem Land kann das Recht auf Selbstbestimmung leicht in eine Pflicht umschlagen. Es entsteht ein sozialer Druck, den medizinischen, pflegerischen und finanziellen Aufwand zu vermeiden und sich dem möglichen Trend des „sozialverträglichen Frühablebens“ anzuschließen.

Jahrzehntelang war die aktive Sterbehilfe in Österreich, wie auch in Deutschland, tabu, weil sie während der Herrschaft der Nationalsozialisten in großem Stil betrieben wurde. Manche Tabus dienen dem Schutz des Menschen. Ihr Nutzen wird erst spürbar, wenn sie zerbrechen.

Das zu Ende gelebte Sterben ist Ausdruck wahrer Selbstbestimmung

Nicht das abgebrochene, sondern das zu Ende gelebte Sterben ist Ausdruck wahrer Selbstbestimmung. Es liegt an uns, Lebensräume zu schaffen, in denen in die Enge getriebene Menschen ja zum Leben sagen können und an der Hand eines Menschen und nicht durch die Hand eines Menschen sterben.

Werner Mühlböck, Geschäftsführer Tiroler Hospiz-Gemeinschaft

, , , ,

1 Kommentar

Für das Leben

Die praktische Arbeit mit schwerkranken PatientInnen zeigt uns, dass der Wunsch nach aktiver Tötung vielfach schwindet, wenn diese Menschen und ihr nahes Umfeld wirksame Linderung und Entlastung erfahren.

Endlichkeit des Lebens ist besondere Herausforderung

Die Erfahrung von schwerem Leiden und der Endlichkeit unseres Lebens stellt uns alle vor besondere Her­ausforderungen. Wenn der Wunsch nach Sterbehilfe ausgesprochen wird, so ist dies Ausdruck einer indivi­duellen Not, deren Hintergründe vielfältig sind, und der sensibel und respektvoll begegnet werden muss.

Keine aktive Sterbehilfe

Unser Dachverband “Hospiz Österreich” spricht sich in seinem Grundatzpapier zur aktiven Sterbehilfe klar für die Beibehaltung der gegenwärtigen Gesetzeslage und gegen die Legalisierung von Tötung auf Verlangen und der Beihilfe zur Selbstötung aus.

Wunsch nach aktiver Tötung schwindet bei wirksamer Linderung

Die praktische Arbeit mit schwerkranken PatientInnen zeigt uns, dass der Wunsch nach aktiver Tötung vielfach schwindet, wenn diese Menschen und ihr nahes Umfeld wirksame Linderung und Entlastung erfahren.

Die vollständige Stellungnahme des Dachverbandes Hospiz Österreich zur aktiven Sterbehilfe können Sie hier als PDF downloaden!

, , , , ,

Keine Kommentare