Aus der praktischen Arbeit mit Schwerkranken wissen wir, dass der Wunsch nach aktiver Tötung vielfach schwindet, wenn diese Menschen wirksame Linderung und Entlastung erfahren. Tragische Einzelerfahrungen mit dem Sterben und mit den Grenzen der Leidensfähigkeit dürfen nicht zum Regelfall der Rechtssprechung erhoben werden.
Hilfsbedürftigkeit gehört zum Wesen des Menschseins
Aus meiner tiefen Überzeugung widerspricht Hilfsbedürftigkeit nicht der Würde des Menschen, sondern gehört zum Wesen des Menschseins. Nicht erst im Alter, sondern von Geburt an zeichnet sich unser Leben durch Bedürftigkeit und Angewiesensein aus. Angesichts der wachsenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen in unserem Land kann das Recht auf Selbstbestimmung leicht in eine Pflicht umschlagen. Es entsteht ein sozialer Druck, den medizinischen, pflegerischen und finanziellen Aufwand zu vermeiden und sich dem möglichen Trend des „sozialverträglichen Frühablebens“ anzuschließen.
Jahrzehntelang war die aktive Sterbehilfe in Österreich, wie auch in Deutschland, tabu, weil sie während der Herrschaft der Nationalsozialisten in großem Stil betrieben wurde. Manche Tabus dienen dem Schutz des Menschen. Ihr Nutzen wird erst spürbar, wenn sie zerbrechen.
Das zu Ende gelebte Sterben ist Ausdruck wahrer Selbstbestimmung
Nicht das abgebrochene, sondern das zu Ende gelebte Sterben ist Ausdruck wahrer Selbstbestimmung. Es liegt an uns, Lebensräume zu schaffen, in denen in die Enge getriebene Menschen ja zum Leben sagen können und an der Hand eines Menschen und nicht durch die Hand eines Menschen sterben.
Werner Mühlböck, Geschäftsführer Tiroler Hospiz-Gemeinschaft