Gemäß der Vereinbarung im aktuellen Regierungsprogramm wurde mit 25.6.2014 eine überparteiliche parlamentarische Enquete Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ eingerichtet. Die Mitglieder der Kommission setzen sich in größtmöglicher Transparenz intensiv insbesondere mit dem Themen der „aktiven Sterbehilfe“ und den Möglichkeiten der Selbstbestimmung am Lebensende wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auseinander. Ziel sind konkrete Empfehlungen an den Nationalrat bis März 2015.
Die BürgerInnen sind eingeladen, sich aktiv am Diskussionsprozess zu beteiligen. Dazu wurde von der Kommission eine Emailadresse (wuerdevoll.leben@parlament.gv.at) eingerichtet und am 2.7.2014 ein Kommuniqué herausgegeben, das die Punkte nennt, zu denen Stellungnahmen abgegeben werden können:
- Prüfung der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung
a. Strafrechtlicher Normen, insbes. Des Verbots der Tötung auf Verlangen
b. Soziales Grundrecht auf würdevolles Sterben - Status der Hospiz- und Palliativversorgung, Möglichkeiten zum Ausbau
- Empfehlung der parlamentarischen Versammlung des Europarats Nr. 1418/99
- Patientenverfügung: Evaluierung; ggf. Maßnahmen zur Verbesserung; allenfalls auch Diskussion über Vorsorgevollmacht
Die Enquete Kommission lädt die österreichische Zivilgesellschaft ein, bis zum 15. September 2014 eine kurze Stellungnahme zu diesen Themen abzugeben. Bitte geben Sie in Ihrem Beitrag an, ob Sie zustimmen, dass – wie geplant – Ihr Beitrag auf der Homepage des Parlaments ab September veröffentlicht wird (Angabe: „Ich genehmige die Veröffentlichung dieser Zeilen auf der Homepage des Parlaments“) – dabei kann Ihr Name auf Wunsch in gekürzter Form (erster Buchstabe des Vor- und Zunamens) angegeben werden (Angabe: „Bitte um gekürzte Angabe meines Namens“).
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Quelle: Dachverband Hospiz Österreich – www.hospiz.at