Lebensqualität bis zuletzt und ein Sterben in Würde mit kompetenter Betreuung und Begleitung ist das Hauptanliegen der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung. Eine gute Grundversorgung und spezialisierte Hospiz- und Palliativeinrichtungen müssen für alle, die sie brauchen, in Österreich flächendeckend verfügbar sein.
Darauf nehmen das aktuelle Regierungsprogramm[1], die gültige Artikel 15a-Vereinbarung[2] über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und das Konzept der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung[3] Bezug. Die Entwicklung in Österreich stagniert. HOSPIZ ÖSTERREICH stellt an die Politik für die zügige Umsetzung der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung folgende Forderungen:
- Die BürgerInnen müssen einen Rechtsanspruch auf Betreuung durch Hospiz- und Palliativeinrichtungen haben.
- Die Hospiz- und Palliativversorgung muss für alle Menschen, die sie brauchen, erreichbar, zugänglich und leistbar sein.
- Die spezialisierten Einrichtungen der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich müssen durch die öffentliche Hand finanziert werden.
- Die Integration von Hospiz und Palliative Care in Alten- und Pflegeheimen muss forciert werden.
- Die Zuständigkeit für die Hospiz- und Palliativversorgung muss eindeutig zwischen dem Gesundheits- und Sozialbereich, sowie den Sozialversicherungen abgestimmt werden. Die Versorgung am Lebensende darf nicht weiter Spielball zwischen diesen Bereichen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung, sein. Die aktuelle Artikel 15a-Vereinbarung2 über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens ist umzusetzen.
- Für die Durchführung auf Bundesebene ist eine bereichsübergreifende Koordinationsstelle einzurichten.
- Die Bundesländer müssen für die notwendigen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Hospiz- und Palliativversorgung sorgen.
- Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Das schließt den Anspruch auf Sterbebegleitung und bestmögliche Schmerzbehandlung mit ein. Das Recht in Würde zu sterben und das Verbot von Tötung auf Verlangen müssen in der Bundesverfassung[4] explizit verankert werden.
Hospiz Österreich – Dachverband von Palliativ- und Hospizeinrichtungen – www.hospiz.at
[1] Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, Kapitel Gesundheit, Abschnitt 7, Seite 195
Quelle: www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=32966, Zugriff am 1.3.2010
[2] Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Seite 5, Artikel 3 Integrierte Gesundheits-strukturplanung, Absatz (2)
Quelle: www.bmg.gv.at/cms/site/attachments/2/7/1/CH0717/CMS1211801668459/bgbl_15a-vereinbarung_2008.pdf, Zugriff am 1.3.2010
[3] Konzept zur abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich,www.bmgfj.gv.at/cms/site/artikel.pdf?channel=CH0716&doc=CMS1103710970340, Zugriff am 1.3.2010
[4] Siehe auch Endbericht Österreichkonvent, Teil 3, Beratungsergebnisse, Kapitel III.1. Fundamentalgarantien, S. 84, letzter Absatz
Quelle: www.konvent.gv.at/K/DE/ENDB-K/ENDB-K_00001/imfname_036112.pdf, Zugriff am 1.3.2010