hospiz- und palliative care abc: Familienhospizkarenz

"Seit 1. Juli 2002 haben alle Arbeitnehmer in Österreich die Möglichkeit, für die Betreuung schwerkranker oder sterbender Angehöriger ihre Arbeitszeit anzupassen ..."
"Seit 1. Juli 2002 haben alle Arbeitnehmer in Österreich die Möglichkeit, für die Betreuung schwerkranker oder sterbender Angehöriger ihre Arbeitszeit anzupassen ..."

Seit 1. Juli 2002 haben alle Arbeitnehmer in Österreich die Möglichkeit, für die Betreuung schwerkranker oder sterbender Angehöriger ihre Arbeitszeit anzupassen. Sowohl die Reduzierung der Stundenanzahl als auch eine völlige Dienstfreistellung (Karenzierung) sind vom Gesetz her möglich.

Kranken- und Pensionsversicherung bleibt aufrecht

Während dieser Zeit bleibt man voll kranken- und pensionsversichert sowie kündigungsgeschützt. Bei finanzieller Notlage wird Unterstützung in Form des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs oder in Form von Pflegegeld gewährt. Die Familienhospizkarenz, kann auch für die Betreuung schwerst erkrankter Kinder, die nicht auf den Tod zugehen, beantragt werden. [Informationsblatt beim BMGFJ bestellen unter: Tel. 0800 240 262]

aus: begleiten bis zuletzt, Ratgeber für Angehörige von schwerkranken Menschen, Hospiz Österreich 2008

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