In Österreich haben der Bund und die Länder eine Vereinbarung geschlossen, welche die Einhaltung verschiedener Patientenrechte sicherstellt.
Recht auf Aufklärung und Information
Darunter fallen das Recht auf Aufklärung und Information über Erkrankung und Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken, das Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung, das Recht auf ausreichende Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten, das Recht auf eine seelsorgerische Betreuung auf Wunsch des Patienten, das Recht auf ausreichende Wahrung der Intimsphäre, das Recht auf würdevolles Sterben mit Sicherstellung der Kontaktmöglichkeit mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeit und das Recht auf bestmögliche Schmerztherapie.
Patienten- und Pfelgeanwaltschaften helfen weiter
Die Patienten- und Pflegeanwaltschaften in den verschiedenen Bundesländern helfen dabei, diese Rechte einzufordern.
aus: begleiten bis zuletzt, Ratgeber für Angehörige von schwerkranken Menschen, Hospiz Österreich 2008