Informationen zur Spendenabsetzbarkeit ab 2017

Ab dem Jahr 2018 werden Sie Ihre Spenden, die Sie 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden müssen, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung  sind alle Spenden, die ab dem 3.1.2017 getätigt werden, von den  begünstigten Spendenempfängerorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden.  Ihre Spende wird dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns ihren Vor- und Zunamen (laut Meldezettel), sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben.

Betrifft mich das?

Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.

Was muss ich bekannt geben?

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, dürfen wir Sie bitten, uns Ihren Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum und die Adresse bekannt zu geben. Bei der Namensnennung ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben. Wir bitten Sie, den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Sepp, Poldi, Susi) anzugeben.

Welche Vorteile habe ich dadurch?

Die Tiroler Hospiz-Gemeinschaft gibt Ihre Spende dem Finanzamt bekannt, damit diese automatisch in Ihrem Steuerausgleich  für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt werden kann.

Wie kann ich Ihnen mein Geburtsdatum und meine Zustimmung zur Meldung an das Finanzamt zukommen lassen?

Geben Sie uns einfach Ihre Daten telefonisch oder per E-Mail bekannt:

Telefon: 05/7677
E-Mail: office@hospiz-tirol.at

Die Meldung muss nur einmalig erfolgen und wird gespeichert für allfällige Spenden in den Folgejahren.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Wenn Sie die genannten Personendetails nicht melden, kann Ihre Spende von uns nicht an das Finanzamt weitergeleitet werden und Sie können die Spende in weiterer Folge nicht von der Steuer absetzen.

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