Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung, durch die ein/e entscheidungsfähige/r PatientIn die eigenen Wünsche vorausschauend für oder gegen bestimmte Maßnahmen am Ende seines Lebens zum Ausdruck bringt. Solange ein/e PatientIn mündlich zur Mitentscheidung in Behandlungsfragen in der Lage ist, steht der persönliche Wille über der schriftlichen Willenserklärung. Zur Auswirkung kommt eine Patientenverfügung erst dann, wenn eine Patient/in seinen Willen nicht mehr äußern kann.
Sie können gerne das Formular zur Patientenverfügung im Büro der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft anfordern:
Telefon: 05 – 76 77
E-Mail: office@hospiz-tirol.at
www.hospiz-tirol.at
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