VSD Vorsorgedialog – Recht auf Selbstbestimmung
Der Vorsorgedialog wurde unter der Koordination des Dachverbandes Hospiz Österreich mit breiter Beteiligung angesehener Fachkräfte und Organisationen für Wohn- und Pflegeheime, mobile Pflege- und Betreuungsdienste und Arztpraxen entwickelt.
Als Kommunikationsinstrument bietet der Vorsorgedialog den Betroffenen die Möglichkeit ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen. Auf Basis der medizinischen Indikation und des Patient*innenwillens wird in einem Gespräch mit allen Beteiligten festgelegt, welche Maßnahmen bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes gesetzt werden sollen und welche nicht.
Der Vorsorgedialog findet sich in den Erläuterungen der Novelle zum Patientenverfügungsgesetz (§8 – Voraussetzungen) und ist seit 2018 im Erwachsenenschutzgesetz (§239 Abs. 2, ABGB) erwähnt.
Die Implementierung des Vorsorgedialogs in Wohn- und Pflegeheimen sowie in mobile Pflege- und Betreuungsdienste wird in den einzelnen Bundesländern im Rahmen eines Projekts angeboten und erfolgt nach den Vorgaben des Dachverbandes Hospiz Österreich.
Seit 2015 wird von der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft das Projekt „Hospizkultur und Palliative Care im Pflegeheim“ umgesetzt. In diesem zweijährigen Entwicklungsprozess wird auch die Implementierung des Vorsorgedialogs angeboten.
Vorsorge für Krisen und Notfälle am Lebensende – Recht auf Linderung belastender Symptome
In Österreich ist der Vorsorgedialog das allgemein anerkannte Instrument für Vorausschauende Betreuungsplanung. In Krankenhäusern sind meist andere Formen der Dokumentation von vorsorgenden Gesprächen angemessen und zweckmäßig.
Vorsorge im Umgang mit Krisen in palliativen Betreuungssituationen ist ein zentrales Werkzeug palliativer Betreuung. Es ist nachgewiesen, dass Menschen eher zu Hause oder im Wohn- und Pflegeheim sterben können, wenn Vorsorge für Krisen und Notfälle erfolgt ist und ein Plan zur Verfügung steht.
Krisensituationen sind eine Herausforderung für alle Beteiligten: Betroffene, Bezugspersonen und Betreuende. Das rechtzeitige Gespräch kann dazu beitragen, dass unverhältnismäßige, nutzlose oder belastende Maßnahmen sowie Maßnahmen, die der/die Betroffene ablehnt, in einer Krisensituation unterlassen werden.
Damit die Betreuenden und der Notarzt, die Notärztin eine Handlungsorientierung in der Krisensituation vorliegen haben, wurde 2010 in Tirol unter Beteiligung zahlreicher Expert*innen ein Dokumentationswerkzeug entwickelt, der „Plan für Krisen und Notfälle“ (PKN). Diese Dokumentationsvorlage wurde seither auf Basis von Erfahrungen laufend überprüft und weiterentwickelt.
Bildungsangebote zu diesen Themen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Bildungsprogramm (Bildung-nach-Maß, BnM).
Für nähere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Die folgenden Unterlagen sollen nur bei Kenntnis des Gesamtkonzepts und nach der qualitätsvollen Implementierung von Vorausschauender Betreuungsplanung in einer Institution verwendet werden.
Allgemeine Anfragen:
office@hospiz-tirol.at
Hospiz- & Palliativstation:
station@hospiz-tirol.at
Hospizhaus Tirol
Milser Straße 23
6060 Hall in Tirol
Für Betroffene & Angehörige
+43 810 96 98 78
von 08:00 – 20:00 Uhr (Mo-So)
Allgemeine Anfragen
+43 5223 43 700 33 600
von 08:00 – 16:00 Uhr (Mo-Fr)
Allgemeine Anfragen
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08:00 – 16:00 Uhr (Mo-Fr)
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Für Betroffene & Angehörige
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Allgemeine Anfragen
+43 5223 43 700 33 600
08:00 – 16:00 Uhr (Mo-Fr)