Am 18.06.2015 haben alle im Parlament vertretenen Parteien dem Entschließungsantrag zur Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Komission „Würde am Ende des Lebens“ zugestimmt.
Hier der Entschließungsantrag im Wortlaut
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und der Sozialversicherung und den Trägern der Hospiz- und Palliativversorgung die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ umzusetzen, insbesondere
- Einsetzung eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordinator/in im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern bis 30.9. 2015
- Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums – Erstellung eines Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes mit Umsetzung bis 2020 im Sinn von Punkt 5 des Berichtes (im Erwachsenenbereich sowie im Kinder- und Jugendbereich)
- Einsetzung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status Quo, wobei wie in der Empfehlung Nummer 12 des Berichtes festgelegt die Mittel für die erste Etappe der Umsetzung des Hospiz- und Palliativstufenplanes Eingang in die Agenda der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen und Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern finden sollen.
- Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Entwurf für eine weiterentwickelte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entsprechend den Empfehlungen des Berichtes vorzulegen (insbesondere die Punkte 29-37).“
Parlamentarische Enquete Komission „Würde am Ende des Lebens“
Patientenverfügung auf dem Prüfstand der Enquete-Komission
Enquete Komission „Würde am Ende des Lebens“ auf der Website des Parlaments
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