Im Kurier vom 26. 6. 2010 finden sich unter dem Titel „Urteil: Sterbehilfe wird erleichtert“ leider Fehlinterpretationen und eine Vermischung von Begriffen, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen.
Würdevolles Leben bis zuletzt
Die Hospiz- und Palliativbewegung ist entstanden als Antwort auf die vielfältigen Nöte von schwerkranken und sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen. Sie setzt sich dafür ein, dass alles getan wird, um ein würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen – durch eine aktive und umfassende Versorgung am Lebensende, unter Achtung der Autonomie des einzelnen Menschen.
Zulassen eines „natürlichen Sterbens“
Die Hospiz- und Palliativbewegung in Österreich setzt sich daher sehr klar für das Zulassen eines „natürlichen Sterbens“ ein. Jeder Mensch in Österreich hat das gesetzlich verbriefte Recht, nach gründlicher und verständlicher medizinischer und rechtlicher Aufklärung eine künstliche Lebensverlängerung abzulehnen. Menschen müssen in ihrem eindeutigen Willen ernst genommen werden und dürfen nicht gegen ihren Willen behandelt werden und auch nicht gegen ihren Willen künstlich ernährt werden.
Zugleich spricht sich die Hospiz- und Palliativbewegung in Österreich deutlich gegen „Tötung auf Verlangen“ und gegen „Beihilfe zur Selbsttötung“ als strafrechtlich verbotenem Tatbestand der beabsichtigten Tötung des Patienten aus. Die Hospiz- und Palliativbewegung in Österreich fordert auch, dieses Verbot in die Verfassung aufzunehmen.
Selbstbestimmungsrecht von PatientInnen
Die Stärkung und Stützung des Selbstbestimmungsrechts von PatientInnen, wie sie auch im Urteil von Karlsruhe zum Ausdruck kommt, wird vom Dachverband Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) ausdrücklich begrüßt.
Dr. Harald Retschitzegger, MSc
Vizepräsident – Österreichische Palliativgesellschaft (OPG)
Mag. Leena Pelttari-Stachl, MSc
Geschäftsführung – HOSPIZ ÖSTERREICH, Dachverband von Palliativ- und Hospizeinrichtungen
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