Sie möchten für Situationen vorsorgen, in denen Sie nicht mehr fähig sind, selbst Entscheidungen zu treffen? Mit einer Patientenverfügung können Sie schon vorab bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen – für den Fall, dass Sie als Patient dazu nicht mehr in der Lage sind. In einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer als Bevollmächtigter für Sie entscheidet oder Sie vertritt, falls es Ihnen nicht mehr möglich ist, Ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen.
Notar Dr. Philipp Schwarz erklärt alle wichtigen Details zu Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht, Univ. Doz. Dr. Hubert Denz gibt als Arzt praktische Tipps beim kostenlosen Infoabend in der AK Tirol in Innsbruck am Di. 21. März um 19 Uhr.
Datum:
21.03.2017
Zeit:
19 Uhr
Veranstalter:
AK Tirol
Ort:
AK Innsbruck
Adresse:
Maximilianstr. 7, 6020 Innsbruck
Typ:
Vortrag
Anmeldung
Bitte bei der AK anmelden unter 0800/22 55 22 – 1645 oder gup@ak-tirol.com