„Eines weiß ich ganz sicher, ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr“, sagte kürzlich eine krebskranke Frau auf der Hospiz- und Palliativstation. Viele Menschen haben Angst, dass sie in eine Situation kommen, in der sie nicht mehr selbst entscheiden können, was mit ihnen passiert.
Die Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht können in solchen Situationen Klarheit schaffen sowie eine wichtige und notwendige Entscheidungsgrundlage für Angehörige sein. In welcher Situation ist es sinnvoll, eine verbindliche Patientenverfügung zu haben, wann genügt eine beachtliche Patientenverfügung? Für wen ergibt es Sinn, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen?
Die Möglichkeiten und Grenzen dieser Instrumente der Selbstbestimmung sowie der Angehörigenvertretung werden im Rahmen des Vortrags besprochen.
Vortrag
Bernhard Mündle, Jurist und Theologe
Montag, 9. Mai 2016
19:30–21 Uhr, Haus der Begegnung,
Rennweg 12, Innsbruck
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich