Wenn Abschied nicht möglich ist

Viele Menschen können ihre Angehörigen derzeit nicht auf dem letzten Weg begleiten. Trauerhelfer bieten Unterstützung an. Der „engste Familienkreis“ bei Begräbnissen ist nicht auf fünf Personen begrenzt.

Es ist ein besonders belastender Aspekt der Corona-Krise: Vielen Menschen ist es derzeit nicht oder kaum möglich, schwerkranke und sterbende Menschen im Heim oder Krankenhaus zu besuchen und von ihnen Abschied zu nehmen. Maria Streli-Wolf, Leiterin der Kontaktstelle Trauer bei der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft, erzählt etwa von der E-Mail einer tief verzweifelten Frau, die sich von ihrem sterbenden Vater im Heim nicht verabschieden und, als einziges der vier Kinder, wegen einer schweren Grippe auch nicht am Begräbnis teilnehmen konnte.

Dabei sei die Verabschiedung bzw. auch die sinnliche Erfahrung, einen Verstorbenen noch einmal sehen, berühren, umarmen zu können, „unglaublich wichtig, um den Tod im wörtlichen Sinn begreifen und dann überhaupt trauern zu können“, erklärt Streli-Wolf. „Viele Menschen werden in der derzeitigen Situation mit einer zusätzlichen Lücke zurückbleiben.“
Zum Glück habe man der Frau in einem Einzelgespräch, wie sie die Tiroler Hospiz-Gemeinschaft weiter kostenlos anbietet, helfen können. Diese Gespräche sind per Telefon oder über andere digitale Kanäle möglich (Terminvereinbarung: Tel. 0676/88188500 oder office@hospiz-tirol.at; Mo. bis Fr., 8 bis 17 Uhr).

Nachholen könne man die Erfahrung des Abschieds zwar nicht, sagt die Trauerbegleiterin. Aber man könne „Brücken bauen“, sich den Verstorbenen „versinnlichen“: Streli-Wolf rät Trauernden etwa dazu, ein Kleidungsstück zu holen, das den Geruch des geliebten Menschen an sich trägt. Oft ist es derzeit auch nicht möglich, aufs Grab zu gehen, für viele Menschen ein wichtiges Ritual. Hier könne man stattdessen z. B. eine Ecke in der Wohnung schmücken, in die man täglich frische Blumen legt oder Dinge, die an den Verstorbenen erinnern, um so mit ihm in Verbindung zu treten, ihn zu „verinnerlichen“.

Generell sei es gut, Gefühle – etwa die Wut auf die aktuelle Lage oder Schuldgefühle („Warum bin ich nicht früher zu Papa gegangen?“) – „rauszulassen“. Für Trauernde sei es derzeit auch besonders wichtig, „Gemeinschaft zu suchen und anzubieten“ – sei es durch Telefonate, indem man etwa gemeinsam zur selben Zeit eine Kerze für den Verstorbenen anzündet oder dessen Lieblingslied hört.

Für Begräbnisse gilt in Tirol derzeit, dass diese nur noch „im engsten Familienkreis“ stattfinden dürfen. Darüber, wie dies genau auszulegen ist und ob nun eine Fünf-Personen-Grenze (inklusive Priester und Bestattungspersonal) gilt oder nicht, herrscht aber vielfach Unklarheit. Dies soll bei einem Begräbnis kurz nach Beginn der Ausgangssperre in Tirol sogar dazu geführt haben, dass Verwandte den Sarg selbst ins Grab hinablassen mussten.

Auf Anfrage der TT präzisiert das Land Tirol, dass unter „engstem Familienkreis“ laut Verordnung des Gesundheitsministeriums konkret Eltern, Groß- und Urgroßeltern, Kinder, Enkel und Urenkel, Geschwister, Adoptivkinder sowie Ehegatten und Lebenspartner zu verstehen sind. Nicht dazu zählen Onkel und Tanten, Neffen und Nichten, Cousins und Cousinen.
Eine Grenze von fünf Personen gebe es nicht, alle engsten Familienmitglieder „dürfen bei der Bestattung dabei sein“, stellt das Land klar. Unabhängig davon sei auch das notwendige Personal des Bestattungsunternehmens zulässig. Grundsätzlich sei auch bei Begräbnissen streng auf Hygienemaßnahmen zu achten und mindestens ein Meter Abstand einzuhalten.

Dieser Artikel von Mag. Michael Domanig ist am 26. März in der Tiroler Tageszeitung erschienen. Wir bedanken uns herzlich für die Erlaubnis ihn im Hospiz Tagebuch online zu stellen.

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