Durch die Entscheidung des VfGH vom 11. Dezember 2020 ist die Assistenz an einer Selbsttötung auch in Österreich straffrei geworden. Entsprechende Gesetze dazu werden derzeit vom Justizministerium ausgearbeitet und sollen ab 1.1.2022 in Kraft treten.
Dabei erheben sich gravierende Fragen: Wie detailliert sollen gesetzliche Regelungen zur Suizidhilfe ausformuliert werden? Wie und durch wen kann ein freier Willensentschluss des Suizidwilligen festgestellt werden? Welche Sicherungselemente zur Verhinderung von Missbrauch sind möglich? Die Fachimpulse geben einen Einblick in die Praxis der unterschiedlichen Regelungen und Entwicklungen in den Niederlanden und in der Schweiz. Die langjährigen Erfahrungen und die unterschiedlichen Zugänge dieser beiden Staaten erweitern den Blick für die Ausgestaltung einer Regelung in Österreich.
Fachimpulse:
Ruth Baumann-Hölzle, Gesundheitsethikerin, Mitbegründerin und Leiterin des „Interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen“ der Stiftung Dialog Ethik, Zürich
Theo Boer, Gesundheitsethiker, Groningen, Niederlande; er war über mehr als neun Jahre Mitglied einer niederländischen Prüfungskommission, die über die Rechtmäßigkeit von Sterbehilfe befand
Moderation:
Werner Mühlböck, Geschäftsführer der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft und Mitglied im Vorstand des Dachverbandes Hospiz Österreich
Foto: Verena Staggl